Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) — Ein paar Spielregeln müssen sein!

Allgemeine Geschäftsbedinungen

Diese All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen kom­men bei jed­er Anmel­dung zur Anwen­dung. Soll­test Du dazu Fra­gen haben, darf­st Du uns gerne kon­tak­tieren. Um dir eine rei­bungslose und pro­fes­sionelle Fahraus­bil­dung anbi­eten zu kön­nen, leg­en wir grossen Wert auf ein paar Spielregeln.

1. Vertrag

Der Ver­trag tritt bei Anmel­dung (mündlich, tele­fonisch, SMS oder online) in Kraft und endet automa­tisch nach bestanden­er prak­tis­ch­er Führerprü­fung. Die Fahrschule Forster GmbH bietet seinen Fahrschülern und Fahrschü­lerin­nen unter den nach­ste­hen­den Bedin­gun­gen eine ord­nungs­gemäße Aus­bil­dung, welche den Anforderun­gen des Schweiz­erischen Straßen­verkehrs­ge­set­zes entspricht.

2. Fahrlehrer

Die Fahrlehrer der Fahrschule Forster GmbH sind im Besitz des Fahrlehrerausweis­es zur Erteilung von gewerb­smäßigem the­o­retis­chem und prak­tis­chem Fahrun­ter­richt und wer­den die Aus­bil­dung gemäß den aktuellen, method­isch-didak­tis­chen Ken­nt­nis­sen durch­führen. Der Abschluss des Aus­bil­dungsver­trages (siehe Punkt 1) stellt jedoch keine Garantie für die Erlan­gung des Führerausweis­es dar.

3. Fahrschulfahrzeug

Der prak­tis­che Fahrun­ter­richt wird auf einem dafür aus­gerüsteten Fahrschul­fahrzeug erteilt (nach Wahl des Fahrschülers/der Fahrschü­lerin Hand­schal­tung oder Automatik). In Aus­nah­me­fällen (z.B. Ser­vice, Panne, etc.) kann es zum Ein­satz eines anderen geeigneten Fahrzeugs kom­men. Der Fahrstun­den­preis ändert sich deswe­gen nicht.

4. Fahrstunden

Eine Fahrlek­tion dauert 45 Minuten, 60 Minuten, 75 Minuten oder 90 Minuten und beste­ht aus: Begrüßung, Instruk­tio­nen, prak­tis­chem Fahren, Schluss­be­sprechung und neuer Ter­min­find­ung. Die Unter­richtssprache ist Schweiz­erdeutsch oder Hochdeutsch.

4.1. Fahrstunden — Terminverschiebungen & Absagen

Vere­in­barte Lek­tio­nen müssen min­destens 24 Stun­den im Voraus abgemeldet wer­den. Die Abmel­dung muss tele­fonisch, per SMS oder What­sApp erfol­gen. Es gilt jew­eils der Zeit­punkt der einge­gan­genen Mel­dung. Abmel­dun­gen über Drittper­so­n­en kön­nen nicht akzep­tiert wer­den.
Nicht davon betrof­fen sind zu kurzfristige Abmel­dun­gen infolge Krankheit oder Unfall, sofern dem Fahrlehrer bei der näch­sten Fahrstunde ein ärztlich­es Zeug­nis vorgewiesen wer­den kann,  oder auf­grund von Vor­fällen höher­er Gewalt  ohne Selb­stver­schulden (z.B. Zugaus­fall, mas­siv­er Stau der öffentlichen Verkehrsmit­tel, usw.).
Zu kurzfristige Absagen wegen Über­stun­den bei der Arbeit, Ter­minkol­li­sio­nen oder Ähn­lich­es müssen eben­falls zum vollen Preis ver­rech­net werden.

Dieser Abschnitt wird jew­eils strikt einge­hal­ten, da für den Fahrlehrer jede zu kurzfristige Absage einem Arbeit­saus­fall und daher einem Lohnaus­fall gleichkommt.

4.2. Fahrstunden — Zu spätes Erscheinen & Nichterscheinen ohne vorherige Absage

Zu spätes Erscheinen oder Nichter­scheinen von vere­in­barten Ter­mi­nen (z.B. Ter­min vergessen, ver­schlafen oder keine Lust, usw.) gehen vol­lum­fänglich zu Las­ten des Fahrschülers.
Ist der Fahrschüler oder die Fahrschü­lerin 15 Minuten nach dem eigentlichen Unter­richts­be­ginn, ohne den Fahrlehrer zu informieren, noch nicht eingetrof­fen, ist der Fahrlehrer nicht verpflichtet länger zu warten. Die Kosten für die gesamte Fahrstunde gehen dabei zu Las­ten des Fahrschülers.
Bitte plane also für die Anfahrt zur Fahrstunde genü­gend Zeit ein!

4.3. Fahrstunden — Fahrfähigkeit

Falls Zweifel an der Fahrfähigkeit eines Fahrschülers / ein­er Fahrschü­lerin beste­hen (Medika­mente / Dro­gen / Alko­hole­in­fluss), kann die Lek­tion jed­erzeit und ohne Geldzurück­er­stat­tung abge­brochen werden.

4.4. Fahrstunden — Administrations- und Versicherungspauschale

Die Kosten für die Admin­is­tra­tions- und Ver­sicherungspauschale belaufen sich ein­ma­lig auf Fr. 90.-.
Der Fahrschüler ist damit während der gesamten Aus­bil­dung durch die Fahrschule Forster GmbH auf Kaskoschä­den ver­sichert. Einen allfäl­li­gen Selb­st­be­halt übern­immt die Fahrschule Forster GmbH.
In dieser Pauschale eben­falls eingeschlossen sind Prü­fungsan­mel­dun­gen, Vor­bere­itun­gen und Nach­bere­itun­gen aller Fahrstunden.

Ist der Fahrschüler bei einem Schaden­fall unter Medika­menten- resp. Dro­gen- oder Alko­hole­in­fluss, kann die Ver­sicherung Regress nehmen. Sämtliche Kosten gehen dann zu Las­ten des Fahrschülers.

Die Ver­sicherungspauschale gilt nur für Fahrstun­den mit dem Fahrlehrer der Fahrschule Forster GmbH.  Für Pri­vat­fahrten hat der Fahrschüler / die Fahrschü­lerin für eine eigene Ver­sicherung zu sorgen.

4.5. Fahrstunden — Bezahlung

Die Fahrstun­den­preise kön­nen jed­erzeit und ohne Vorankündi­gung angepasst wer­den. Es gilt der Fahrstun­den­preis zur Zeit der Anmel­dung für die gesamte Aus­bil­dung.
Die Fahrstun­den und sämtliche Pake­tange­bote sind jew­eils zu Beginn der Fahrstunde in bar, mit­tels Kred­itkarte (alle gängi­gen Karten auss­er Post Card kön­nen akzep­tiert wer­den) oder per TWINT zu begleichen.

Eine Zahlung auf Rech­nung wie auch eine Raten­zahlung ist NICHT möglich. 

4.6. Anmeldung zur praktischen Führerprüfung

Die Fahrlehrer der Fahrschule Forster GmbH melden die Fahrschüler und Fahrschü­lerin­nen zur prak­tis­chen Führerprü­fung an, sobald diese die Prü­fungsreife erre­icht haben. Eine Anmel­dung zur prak­tis­chen Prü­fung erfol­gt erst nach erfol­gre­ichem Beste­hen ein­er inter­nen Probeprü­fung. Jed­er Fahrschüler und jede Fahrschü­lerin hat das Recht, sich selb­st – ohne Zus­tim­mung des entsprechen­den Fahrlehrers – pri­vat an die prak­tis­che Führerprü­fung anzumelden. Jedoch hat der Fahrschüler oder die Fahrschü­lerin in diesem Fall selb­st für ein geeignetes Prü­fungs­fahrzeug und eine entsprechende Begleit­per­son für den Prü­fungstag zu sorgen.

5. Kurse

5.1. Absagen & Umbuchungen

Anmel­dun­gen zu jeglichen Kursen sind verbindlich. Die Fahrschüler erhal­ten inner­halb von 24 Stun­den nach der Anmel­dung eine Anmeldebestä­ti­gung per E‑Mail. Da die Plätze für die Nothelfer- und Verkehrskun­dekurse auf max­i­mal 12 Teil­nehmer beschränkt sind, haben wir dafür klare Regelun­gen aus­gear­beit­et, welche strikt und ohne Aus­nahme befol­gt werden:

Absage eines Kurs­es über 7 Tagen: kosten­los
Absage eines Kurs­es unter 7 Tagen oder Nichter­scheinen: voller Kur­spreis wird verrechnet

Eine Absage auf­grund von Krankheit oder Unfall ist kosten­los, sofern der Kursleitung nachträglich (inner­halb von 5 Tagen) ein ärztlich­es Zeug­nis vorgewiesen wer­den kann.

ACHTUNG: Der Punkt 5.1. tritt nur in Kraft, sofern die Kurse direkt durch die Fahrschule Forster GmbH durchge­führt wer­den. Dies sind namentlich sämtliche Nothelfer­kurse, Verkehrskun­dekurse, Grund­kurse Motor­rad, Auf­frischungskurse und Weit­er­bil­dungskurse im Bere­ich CZV und Fahrlehrerweit­er­bil­dun­gen. Davon nicht betrof­fen sind die 2‑Phasen-Kurse, die durch unseren Part­ner die WAB GmbH an der Dor­nach­er­strasse 74 durchge­führt wer­den. Für die 2‑Phasen-Kurse treten die AGBs der WAB GmbH in Kraft.

5.2. Kurskosten

Das Kurs­geld muss spätestens am Kurstag vor Kurs­be­ginn in bar oder mit­tels Kred­itkarte bezahlt wer­den. Falls der Betrag schon im Voraus mit einem unser­er Pake­tange­bote bezahlt wurde, ent­fall­en die Kurskosten.

5.3. Kurssprache

Die Kurssprache ist Deutsch (Schweiz­erdeutsch oder Hochdeutsch). Teil­nehmer, die auf­grund fehlen­der Sprachken­nt­nisse dem Kursablauf nicht fol­gen kön­nen, bzw. das Kursziel nicht erre­ichen, müssen wir am Kurstag kostenpflichtig zurückweisen.

5.4. Pünktlichkeit

Wir bit­ten um Pünk­tlichkeit. Ein­er­seits wird bei ein­er Ver­spä­tung der Kursablauf mas­siv gestört. Ander­er­seits sind wir geset­zlich durch die asa verpflichtet, Teil­nehmer mit Ver­spä­tung zurück­zuweisen. Wer zu spät kommt (Tol­er­anz von 10 Minuten wird gewährt) kann nicht mehr am Kurs teil­nehmen und die Kurskosten wer­den zum vollen Betrag ver­rech­net. Bitte plane daher für die Anreise zum The­o­rielokal genü­gend Zeit ein.

5.5. Verhalten im Kurs

Für einen rei­bungslosen Kursablauf wird vom Teil­nehmer ein kol­le­giales und koop­er­a­tives Ver­hal­ten erwartet. Wird der Kurs durch unange­bracht­es und stören­des Benehmen eines Teil­nehmers behin­dert, ste­ht es dem Instruk­tor frei, diesen nach ein­er mündlichen Abmah­nung im Wieder­hol­ungs­fall vom Kurs auszuschließen. Durch den Auss­chluss entste­ht kein Anspruch auf Rück­er­stat­tung des Kursgeldes.

6. Bussen

Buss­gelder, welche auf ein­deutiges Ver­schulden des Fahrschülers / der Fahrschü­lerin hin­weisen, gehen zu Las­ten des Fahrschülers.

Fahrschule Forster by BLINK
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