Kontrollfahrt
Vom ausländischen zum schweizerischen Führerschein

Du bist neu in der Schweiz, hast aber in deinem Heimat­land bere­its deinen Führerschein gemacht? Sobald du in der Schweiz angemeldet bist, hast du 1 Jahr Zeit, deinen aus­ländis­chen Führerschein in einen schweiz­erischen Führerschein umschreiben zu lassen. Für Bürg­er außer­halb von EU- und EFTA-Staat­en ist dazu eine Kon­troll­fahrt notwendig.

Dem Inhab­er eines gülti­gen nationalen aus­ländis­chen Ausweis­es wird der schweiz­erische Führerausweis der entsprechen­den Kat­e­gorie erteilt, wenn er auf ein­er Test­fahrt nach­weist, dass er die Verkehrsregeln ken­nt und Fahrzeuge der Kat­e­gorien, für die der Ausweis gel­ten soll, sich­er zu führen ver­ste­ht. Führer von Motor­wa­gen haben die Kon­troll­fahrt auf einem Fahrzeug jen­er Kat­e­gorie abzule­gen, welche zum Führen aller im Ausweis einge­tra­ge­nen Kat­e­gorien berechtigt.

ACHTUNG:
Eine oblig­a­torische Test­fahrt für den Erwerb des schweiz­erischen Führerscheins kann nur ein­mal absolviert und kann nicht wieder­holt wer­den. Beste­ht der Betrof­fene die Kon­troll­fahrt nicht, so wird der Führerausweis ent­zo­gen bzw. der aus­ländis­che Führerausweis aberkan­nt. Er kann sich um einen Lehrfahrausweis bewer­ben. Bleibt der Betrof­fene der Kon­troll­fahrt unentschuldigt fern, so gilt sie als nicht bestanden.

Da diese Prü­fung nur ein­mal absolviert wer­den kann und im Falle eines Nichtbeste­hen die gesamte Aus­bil­dung absolviert wer­den muss, rat­en wir dir, deine Fahrfähigkeit­en von einem Fahrlehrer über­prüfen zu lassen. Melde dich zu ein­er Test­fahrt bei mir an, am besten bevor du das Gesuch zur Kon­troll­fahrt ein­gere­icht hast. Sobald du das Gesuch zur Umschrei­bung deines aus­ländis­chen Führerscheins ein­gere­icht hast, hast du max­i­mal 3 Monate Zeit, die Prü­fung zu absolvieren.

FAQ — Kontrollfahrt

Fahrschule Forster

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Muss ich eine Kontrollfahrt absolvieren?

Von der Kon­troll­fahrt nach Artikel 44 Absatz 1 VZV und von der The­o­rieprü­fung für die Führerausweiskat­e­gorien C und D, die Unterkat­e­gorien C1 und D1 sowie die Bewil­li­gung zum beruf­s­mäs­si­gen Per­so­n­en­trans­port mit den Kat­e­gorien B und C, den Unterkat­e­gorien B1, C1 sowie der Spezialkat­e­gorie F nach Artikel 44 Absatz 2 VZV befre­it sind Inhab­er und Inhab­erin­nen aus­ländis­ch­er Führerausweise aus:

Bel­gien, Bul­gar­ien, Däne­mark, Deutsch­land, Est­land, Finn­land, Frankre­ich, Griechen­land, Gross­b­tri­tan­nien, Irland, Island, Ital­ien, Kroa­t­ien, Let­t­land, Liecht­en­stein, Litauen, Lux­em­burg, Mal­ta, Nieder­lande, Nor­we­gen, Öster­re­ich, Polen, Por­tu­gal, Rumänien, Schwe­den, Slowakei, Slowe­nien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern

Was geschieht, wenn ich die Kontrollfahrt nicht bestehe?

Wird die Kon­troll­fahrt nicht bestanden, wird der aus­ländis­che Führerausweis zuhan­den der Abteilung Admin­is­traiv­mass­nah­men im Strassen­verkehr (AMA) abgenom­men. Er wird aberkan­nt. Die Kon­troll­fahrt kann nicht wieder­holt wer­den. Es muss ein schweiz­erisch­er Führerausweis im ordentlichen Ver­fahren (Nothelfer­kurs, The­o­rieprü­fung, Lern­fahrausweis, Verkehrskunde, prak­tis­che Führerprü­fung) erwor­ben wer­den.
Bleibt der Bewer­ber der Kon­troll­fahrt unentschuldigt fern, gilt diese eben­falls als nicht bestanden.

Was geschieht mit meinem ausländischen Führerausweis?

Die Führerausweise aus EU- und EFTA-Län­dern wer­den an die Aussteller­staat­en zurückgesandt.

Auf Ausweisen von nicht EU- und EFTA-Staat­en wird immer der Ver­merk “für das Gebi­et der Schweiz ungültig” ange­bracht. Mit aus­drück­lichem Ein­ver­ständ­nis des Ausweis­in­hab­ers kann dieser auch ver­nichtet werden.

Was wird an einer Kontrollfahrt verlangt?

Bei ein­er Kon­troll­fahrt wird das verkehrs­gerechte Fahren anhand fol­gen­der Punk­te geprüft:

Kor­rek­te Fahrzeugbe­di­enung, kor­rek­tes Ein­spuren, Ken­nt­nisse der all­ge­meinen Verkehrs- und Vor­trittsregeln, angemessenes Ver­hal­ten im Verkehr, vorauss­chauende Fahrweise auch nach Weg­weis­ern, Fahren auf Auto­bah­nen und Autostrassen. Eben­falls wer­den min­destens 2 Manöver (Parkieren seitwärts oder rechtwin­klig, Wen­de­manöver, Rück­wärts­fahren, usw.) und zusät­zlich eine Voll­brem­sung geprüft.

Fahrschule Forster - Kontrollfahrt - Fahrstunden
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