Irrtümer auf der Autobahn
Neue gesetzliche Regelungen und besondere Gefahren auf der Autobahn?
Auf Schweizer Autobahnen sind Staus und häufig schwere Unfälle in der heutigen Zeit leider zur Tagesordnung geworden. Die allermeisten Unfälle geschehen aufgrund Missachtung der Verkehrsregeln und auch viele Staus entstehen erst dadurch, wenn sich ein Verkehrsteilnehmer falsch verhält. Im Folgenden werden häufige Irrtümer auf Schweizer Autobahnen, wie auch gesetzliche Neuerungen wie der Reissverschlussverkehr und die Rettungsgasse genauer erläutert.
Autobahneinfahrt — Vortritt und Geschwindigkeit
Schon ganz zu Beginn der Autobahnfahrt entstehen immer wieder größere Schwierigkeiten und Missverständnisse, sei dies aus überdurchschnittlicher Vorsicht oder gar zu großem Respekt vor der Autobahn oder aber durch Unwissenheit der Vortrittsregelung.
Häufig ist zu beobachten, dass Fahrzeuglenker auf dem Beschleunigungsstreifen zu wenig Gas geben oder sich um die anderen Fahrzeuge, die sich bereits auf der Autobahn befinden, zu spät kümmern und beim Wechsel auf den rechten Fahrstreifen fast keine Lücke mehr finden. Man stelle sich vor, ein Fahrzeug in der Einfahrt mit 45 km/h und auf der Autobahn fahren die anderen Fahrzeuge mit 120 km/h vorbei. Bei dichterem Verkehr ist so ein Unfall vorprogrammiert.
Daher heißt die Spur der Autobahneinfahrt nicht um sonst „Beschleunigungsstreifen“. Das eigene Fahrzeug soll demnach auf die Geschwindigkeit gebracht werden, um mit dem Verkehr auf der Autobahn mithalten zu können.
Ebenso wiegen sich viele Fahrzeuglenker in falscher Sicherheit, dass die Fahrzeuge auf der Autobahn automatisch auf die linke Spur wechseln müssen, sobald sich ein Fahrzeug in der Einfahrt befindet. Darauf darf man sich nicht verlassen, da die Fahrzeuge, welche sich bereits auf der Autobahn befinden, vortrittsberechtigt sind. Für Fahrzeuglenker, die sich in der Einfahrt befinden heißt das, frühzeitig eine ausreichend große Lücke suchen und die Geschwindigkeit dementsprechend anpassen.
Rechtsfahrgebot
Art. 35, Abs. 1 SVG:
Es ist rechts zu kreuzen, links zu überholen.
Art. 8, Abs. 1 VRV:
Auf Strassen mit mehreren Fahrstreifen in gleicher Richtung ist der äußerste Streifen rechts zu benützen. Dies gilt nicht beim Überholen, Einspuren, Fahren in parallelen Kolonnen sowie Innerorts.
Das heißt also nichts anderes, als dass auf den Autobahnen immer auf der rechten Spur gefahren und auf der linken Spur überholt werden sollte. Nicht umsonst heißt die linke Spur auch „Überholspur“. Wer sich nicht an das Rechtsfahrgebot auf der Autobahn hält, wird gemäß Bussenkatalog Punkt 314.1. mit einer Busse von Fr. 60.- bestraft.
Ein notorischer Linksfahrer auf der Autobahn kann den Verkehr massiv stören, da das Rechtsüberholen nachwievor verboten ist (siehe nächsten Abschnitt). Außerdem ist es für nachfolgende Fahrzeuge auch nicht erlaubt den fehlerhaften Fahrzeugführer durch Drängeln, Lichthupe oder Handzeichen dazu zu bewegen, den Fahrstreifen zu wechseln. Das einzige was du also tun kannst: Abstand halten, warten bis die Überholspur wieder freigegeben wird und die eigenen Nerven schonen.
Auch bei Autobahnen mit 3 Fahrstreifen in gleicher Richtung muss immer die rechte Spur benützt werden. Viele Fahrzeuglenker haben dabei das Gefühl, dass die rechte Spur den Lastwagen vorbehalten ist und fahren stets auf der mittleren Spur. Ein Gedanke, der ebenfalls falsch ist und gegen das Rechtsfahrgebot verstößt.
Art. 36, Abs. 6 VRV:
Auf Autobahnen mit mindestens drei Fahrstreifen in der gleichen Richtung darf der äußerste Streifen links nur von Motorfahrzeugen benützt werden, die eine Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h erreichen dürfen.
(Dieser Artikel wurde im Januar 2016 in Kraft gesetzt.)
Rechtsüberholen vs. Rechtsvorbeifahren
Bundesgerichtsentscheid – BGE 115 IV 244, 126 IV 192
Der Begriff Überholen liegt vor, wenn ein schnelleres Fahrzeug ein in gleicher Richtung langsamer fahrendes einholt, an ihm vorbeifährt und vor ihm die Fahrt fortsetzt.
Ein Beschleunigen, Ausschwenken und Wiedereinbiegen ist dabei nicht zwangsläufig erforderlich. Auch ein bloßes Vorbeifahren an einem fahrenden Fahrzeug fällt unter den Begriff des Überholens.
Rechtsüberholen auf der Autobahn ist mit ein paar wenigen Ausnahmen immer verboten.
Art. 36, Abs. 5 VRV – Sonderregeln für Autobahnen und Autostraßen:
Der Fahrzeugführer darf nur in folgenden Fällen rechts an anderen Fahrzeugen vorbeifahren:
» beim Fahren in parallelen Kolonnen;
» auf Einspurstrecken, sofern für die einzelnen Fahrstreifen unterschiedliche Fahrziele signalisiert sind;
» auf dem Beschleunigungsstreifen von Einfahrten bis zum Ende der Doppellinien-Markierung;
» auf dem Verzögerungsstreifen von Ausfahrten
Weit verbreitete Unsicherheit bezüglich des Rechtsüberholens treten hauptsächlich beim ersten genannten Punkt – beim Fahren in parallelen Kolonnen – auf.
Die Frage stellt sich: ab wann herrscht Kolonnenverkehr? Das Bundesgericht schnürt diesen Begriff relativ eng. Kolonnenverkehr wird auch dann verneint, wenn die Abstände der Fahrzeuge auf der rechten Spur rund doppelt so groß sind wie auf der Überholspur. Gemäß der Rechtsprechung setzt paralleler Kolonnenverkehr dichten Verkehr auf beiden Fahrspuren, somit ein längeres Nebeneinanderfahren von mehreren sich in gleicher Richtung bewegenden Fahrzeugen voraus. Jedoch ist in der Rechtsprechung nirgends der Begriff „dichter Verkehr“ genauer definiert.
Tipp: Wenn du dir in einer Situation bezüglich des Rechtsüberholens im Kolonnenverkehr unsicher bist, lass es lieber sein. Denn Rechtsüberholen wird mit schweren Strafen geahndet, sowohl mit hohen Geldstrafen als auch mit Führerausweisentzug (im schlimmsten Fall mit Freiheitsentzug bis zu 3 Jahren), da das Rechtsüberholen gemäß Art. 90, Abs. 2 SVG eine grobe Verkehrsverletzung darstellt.
Neue Regelung ab 2021 — Rechts vorbeifahren
Auf der Autobahn gilt noch immer das Rechtsfahrgebot. Wenn sich auf dem linken (oder bei dreispurigen Autobahnen auf dem linken und/oder mittleren) Fahrstreifen eine Kolonne gebildet hat, dürfen die Verkehrsteilnehmenden auf der rechten Spur neu mit der nötigen Vorsicht vorbeifahren, auch wenn sich rechts noch keine Kolonne gebildet hat. Das Rechtsüberholen (Ausschwenken auf den rechten Fahrstreifen und Wiedereinschwenken nach links) ist hingegen weiterhin verboten.
Reissverschluss-Verkehr
Kennst du folgende Situation? Baustelle auf der Autobahn, der linke Fahrstreifen wird in 500 Meter gesperrt und bereits jetzt kommt es zu unzähligen, teilweise schon fast gefährlichen Spurwechseln, so dass möglichst jeder so früh wie nur möglich auf der rechten Spur im Stau steht. Wer jetzt noch auf der linken Spur an der Kolonne vorbei fährt, wird kritisch beäugt, mit Lichthupe eingedeckt und mit wüsten Handzeichen beschimpft. Eine Lückenbenützung kurz vor der Schließung des eigenen Fahrstreifens wird ihm dann kaum und nur sehr ungerne gewährt.
Nun wirst du wohl sehr überrascht sein, aber dieser Fahrzeuglenker hat richtig gehandelt. Alle anderen, die bereits mehrere hundert Meter vor der Spurverminderung den Streifen wechseln, verursachen nur unnötig Stau.
Daher gilt: bleib so lange wie möglich auf deinem Fahrstreifen, so dass die Fahrzeugkolonnen auf beiden Fahrstreifen möglichst kurz gehalten werden. Befindest du dich dann unmittelbar vor der Fahrstreifenverminderung gilt der sogenannte Reissverschlussverkehr. Natürlich kann es auch so zum Stau kommen, jedoch ist die „Stauzeit“ dann um einiges kürzer und für beide Spuren gerecht verteilt.
Neue Regelung ab 2021 — Reissverschluss neu obligatorisch!
Reissverschluss bei Autobahneinfahrten und Fahrstreifenabbau: Neu ist das Reissverschlusssystem beim Abbau von Fahrstreifen obligatorisch. Das gilt überall dort, wo Fahrstreifen enden: Zum Beispiel beim Wechsel von drei auf zwei Fahrstreifen, bei Unfällen oder Baustellen. Dabei fährt man auf beiden Spuren bis zum Abbau der Fahrstreifen. Dort lässt jeder Verkehrsteilnehmende auf der weiterführenden Spur einen Verkehrsteilnehmenden vom abgebauten Fahrstreifen nach dem Reissverschlussprinzip vor sich einfädeln. Die Automobilisten müssen die Fahrzeuge von der abgebauten Spur einschwenken lassen. Damit soll verhindert werden, dass bei Fahrstreifenabbauten zu früh auf den verbleibenden Streifen gewechselt wird, wie es heute oft geschieht. So kann der Verkehr besser fliessen. Einschwenkende Fahrzeuglenkende dürfen die Lücke aber nicht erzwingen, sie bleiben vortrittsbelastet.
Neu gilt das Reissverschlusssystem bei stockendem Verkehr auch bei Autobahneinfahrten. Das Nichtbeachten des Reissverschlussprinzips wird mit einer Ordnungsbusse geahndet.
Abstände
Die wohl häufigste Unfallursache ist ein zu geringer Abstand zum vorderen Fahrzeug. Immer häufiger sind in Zeitungen Nachrichten zu lesen wie „Massenkarambolage auf der Autobahn“. Schuld daran sind dann natürlich schlechte Wetter- und Sichtverhältnisse wie nasse oder mit Schnee bedeckte Strassen oder plötzliche Sichteinschränkungen durch Nebel.
Art. 12, Abs. 1 VRV: Der Fahrzeugführer hat beim Hintereinanderfahren einen ausreichenden Abstand zu wahren, so dass er auch bei überraschendem Bremsen des voranfahrenden Fahrzeugs rechtzeitig halten kann.
In der Fahrschule lernt jeder Fahrschüler 2 verschiedene Abstandsregeln:
» Halber Tacho: bei einer Geschwindigkeit von 120 km/h wäre also ein Abstand von ca. 60 Metern ausreichend.
» 2‑Sekunden-Regel: Fährt das voranfahrende Fahrzeug an irgendeinem Merkpunkt (z.B. Signal) vorbei, müssen mindestens 2 Sekunden vergehen, bis das nachfolgende Fahrzeug am gleichen Merkpunkt vorbeifährt.
Beide Abstandsregeln gelten natürlich nur bei optimalen Sicht‑, Strassen- und Verkehrsverhältnissen. Bei nicht optimalen Bedingungen ist der Abstand automatisch zu vergrössern.
Halte dir bitte immer folgende Weisheit vor Augen, wenn du dem vorderen Fahrzeug zu nahe aufschließt: „Wenn’s chlöpft, goht’s länger!“
Rettungsgasse
Seit dem Januar 2021 ist das Bilden einer Rettungsgasse in der Schweiz gesetzlich verankert.
Neu muss auf Autobahnen eine Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge freigehalten werden, bereits wenn sich der Verkehr nur noch mit Schrittgeschwindigkeit bewegt. Das gilt auch, wenn kein Blaulichtfahrzeug zu sehen oder zu hören ist. Bei zweispurigen Strassen ist die Rettungsgasse zwischen den beiden Spuren zu bilden, bei dreispurigen Strassen immer zwischen dem äussersten linken und dem mittleren Fahrstreifen. Das Nichtbeachten der Rettungsgasse wird mit einer Ordnungsbusse geahndet.