Ab 2021 — Lernfahrausweis ab 17
Lernphase 12 Monate
Wer ist davon betroffen?
Die neue Gesetzesänderung im Bereich der Fahrausbildung ab Januar 2021: Neu kann der Lernfahrausweis nicht mehr erst ab 18 Jahren, sondern bereits mit 17 Jahren erworben werden. Ebenfalls neu: Fahrschüler unter 20 Jahren müssen eine einjährige Lernphase durchlaufen.
Mehr über diese relevante Änderung erfährst du in diesem Blog-Artikel.
Lernfahrausweis ab 17 Jahren
Ab dem 01. Januar 2021 kann der Lernfahrausweis bereits ab 17 Jahren, anstatt wie bisher ab 18 Jahren ausgestellt werden. Dennoch ist es aufgrund der 1jährigen Lernphase nicht möglich, die praktische Führerprüfung vor dem 18. Lebensjahr zu absolvieren.
Lernphase von 12 Monaten
Gemäß Statistiken sind Neulenker häufiger an Unfällen beteiligt als erfahrene Fahrzeuglenker. Dies liegt oftmals daran, dass den jungen Neulenkern die Routine in heiklen Verkehrssituationen fehlt.
Um dieser Tatsache entgegenzuwirken beschloss der Bundesrat, dass Führerscheinerwerbende unter 20 Jahren eine Lernphase von 12 Monaten durchlaufen müssen, bevor sie zur praktischen Führerprüfung zugelassen werden. In diesen 12 Monaten soll der Fahrschüler genügend Fahrroutine sammeln, um danach am Straßenverkehr allein und gefahrlos teilnehmen zu können.
Fazit: Bist du zum Zeitpunkt der Ausstellung deines Lernfahrausweises noch 19 Jahre alt oder jünger, musst du die 1‑jährige Lernphase durchlaufen und kannst somit erst 1 Jahr später an die praktische Führerprüfung antreten. Bist du bereits 20 Jahre alt oder älter, liegst du nicht im Bereich der Lernphase und kannst bei Prüfungsreifen an die Prüfung antreten (es gilt das Ausstellungsdatum des Lernfahrausweises!).
Warum wurde das Mindestalter um 1 Jahr heruntergesetzt?
Wäre der Lernfahrausweis wie bisher erst ab 18 Jahren möglich, könnten die Führerscheinerwerbenden frühestens mit 19 Jahren zur praktischen Prüfung antreten und wären somit der bisherigen Gesetzgebung benachteiligt. Diese Altersgrenze wollte der Bundesrat auf keinen Fall hinaufsetzen, da viele junge Erwachsene jobmässig (z.B. Handwerker, Gärtner, usw.) auf den Führerschein angewiesen sind. Somit ist, gleich der aktuellen Gesetzgebung, das Absolvieren der Prüfung ab 18 Jahren möglich.
Bestimmungen — Übergang
Für diese Neuregelung hat der Bundesrat folgende Übergangsbestimmungen festgesetzt:
Personen mit Jahrgang 2002, die den Lernfahrausweis der Kategorie B noch im Jahr 2020 erwerben, müssen vor der praktischen Führerprüfung keine 12-monatige Lernphase durchlaufen.
Personen mit Jahrgang 2002, die den Lernfahrausweis der Kategorie B erst im Jahr 2021 erwerben, müssen vor der praktischen Führerprüfung eine 12-monatige Lernphase durchlaufen.
Personen mit Jahrgang 2003, die den Lernfahrausweis der Kategorie B im Jahr 2021 erwerben, müssen vor der praktischen Führerprüfung keine 12-monatige Lernphase durchlaufen.
Personen mit Jahrgang 2003, die den Lernfahrausweis der Kategorie B im Jahr 2022 oder später erwerben, müssen vor der praktischen Führerprüfung eine 12-monatige Lernphase durchlaufen.