Ab 2021 — Lernfahrausweis ab 17

Lernphase 12 Monate
Wer ist davon betroffen?

Die neue Geset­zesän­derung im Bere­ich der Fahraus­bil­dung ab Jan­u­ar 2021: Neu kann der Lern­fahrausweis nicht mehr erst ab 18 Jahren, son­dern bere­its mit 17 Jahren erwor­ben wer­den. Eben­falls neu: Fahrschüler unter 20 Jahren müssen eine ein­jährige Lern­phase durch­laufen.
Mehr über diese rel­e­vante Änderung erfährst du in diesem Blog-Artikel.

Lernfahrausweis ab 17 Jahren

Ab dem 01. Jan­u­ar 2021 kann der Lern­fahrausweis bere­its ab 17 Jahren, anstatt wie bish­er ab 18 Jahren aus­gestellt wer­den. Den­noch ist es auf­grund der 1jährigen Lern­phase nicht möglich, die prak­tis­che Führerprü­fung vor dem 18. Leben­s­jahr zu absolvieren.

Lernphase von 12 Monaten

Lernphase ja oder nein - Fahrschule Forster - Führerschein ab 17 Jahren

Gemäß Sta­tis­tiken sind Neu­lenker häu­figer an Unfällen beteiligt als erfahrene Fahrzeu­glenker. Dies liegt oft­mals daran, dass den jun­gen Neu­lenkern die Rou­tine in heiklen Verkehrssi­t­u­a­tio­nen fehlt.

Um dieser Tat­sache ent­ge­gen­zuwirken beschloss der Bun­desrat, dass Führerschein­er­wer­bende unter 20 Jahren eine Lern­phase von 12 Monat­en durch­laufen müssen, bevor sie zur prak­tis­chen Führerprü­fung zuge­lassen wer­den. In diesen 12 Monat­en soll der Fahrschüler genü­gend Fahrrou­tine sam­meln, um danach am Straßen­verkehr allein und gefahr­los teil­nehmen zu können.

Faz­it: Bist du zum Zeit­punkt der Ausstel­lung deines Lern­fahrausweis­es noch 19 Jahre alt oder jünger, musst du die 1‑jährige Lern­phase durch­laufen und kannst somit erst 1 Jahr später an die prak­tis­che Führerprü­fung antreten. Bist du bere­its 20 Jahre alt oder älter, liegst du nicht im Bere­ich der Lern­phase und kannst bei Prü­fungsreifen an die Prü­fung antreten (es gilt das Ausstel­lungs­da­tum des Lernfahrausweises!).

Warum wurde das Mindestalter um 1 Jahr heruntergesetzt?

Wäre der Lern­fahrausweis wie bish­er erst ab 18 Jahren möglich, kön­nten die Führerschein­er­wer­ben­den früh­estens mit 19 Jahren zur prak­tis­chen Prü­fung antreten und wären somit der bish­eri­gen Geset­zge­bung benachteiligt. Diese Alters­gren­ze wollte der Bun­desrat auf keinen Fall hin­auf­set­zen, da viele junge Erwach­sene job­mäs­sig (z.B. Handw­erk­er, Gärt­ner, usw.) auf den Führerschein angewiesen sind. Somit ist, gle­ich der aktuellen Geset­zge­bung, das Absolvieren der Prü­fung ab 18 Jahren möglich.

Bestimmungen — Übergang

Für diese Neuregelung hat der Bun­desrat fol­gende Über­gangs­bes­tim­mungen festgesetzt:

Per­so­n­en mit Jahrgang 2002, die den Lern­fahrausweis der Kat­e­gorie B noch im Jahr 2020 erwer­ben, müssen vor der prak­tis­chen Führerprü­fung keine 12-monatige Lern­phase durchlaufen.

Per­so­n­en mit Jahrgang 2002, die den Lern­fahrausweis der Kat­e­gorie B erst im Jahr 2021 erwer­ben, müssen vor der prak­tis­chen Führerprü­fung eine 12-monatige Lern­phase durchlaufen.

Per­so­n­en mit Jahrgang 2003, die den Lern­fahrausweis der Kat­e­gorie B im Jahr 2021 erwer­ben, müssen vor der prak­tis­chen Führerprü­fung keine 12-monatige Lern­phase durchlaufen.

Per­so­n­en mit Jahrgang 2003, die den Lern­fahrausweis der Kat­e­gorie B im Jahr 2022 oder später erwer­ben, müssen vor der prak­tis­chen Führerprü­fung eine 12-monatige Lern­phase durchlaufen.

Fahrschule Forster by BLINK
Guten Tag... Wie kann ich dir helfen?