2‑Phasen-Ausbildung
Von 2 auf 1 Kurstag reduziert
Neuerungen der WAB-Kurse
Am 14. Dezember 2018 hat der Bundesrat die Führerausweisvorschriften größtenteils revidiert. Dazu kam nicht nur der Wegfall des Automaten-Status (wir berichteten bereits hier darüber), sondern auch, dass die 2‑Phasen-Kurse (WAB-Kurse) von zwei auf einen Kurstag gekürzt werden. In diesem Artikel verraten wir dir, was sich bezüglich WAB alles ändern wird und vor allem ob du deine Weiterausbildung noch nach dem alten oder bereits nach dem neuen System absolvieren musst.
Bisherige Inhalte der 2‑Phasen-Kurse
Erster Kurstag
Am ersten Kurstag soll der Kursteilnehmer erfahren, wie sich das Fahrzeug in kritischen Situationen verhält. Kursinhalte sind z.B. Unfallanalyse, Gruppenslalom, Anhaltestrecke & Bremsweg, Abstand, Kurvenfahren, usw.
Zweiter Kurstag
Der zweite Kurstag ist in zwei Teile eingestuft. Im ersten Teil findet eine sogenannte Feedbackfahrt statt. Andere Kursteilnehmer werden dich dabei bewerten. Anschließend erhältst du ein Feedback über deinen eigenen Fahrstil.
Der zweite Teil des zweiten Kurstages beschäftigt sich mit dem umweltschonenden Fahren.
Neu ab 01. Januar 2020
Wie oben bereits erwähnt, wurde von zwei Kurstagen auf einen reduziert. Der zweite Kurstag wurde komplett gestrichen und der erste Tag umgekrempelt. Seitens der Gesetzgeber fehlen aber momentan noch die genaueren Informationen, wie der neue Weiterbildungstag genau gestaltet sein wird. Wir gehen davon aus, dass die meisten Themen des ersten Tages beibehalten werden, zusätzlich aber noch rudimentäre Teile des bisherigen zweiten Kurstages einfließen werden.
Welche Kurstage muss ich noch besuchen?
Grundsätzlich gilt der Führerausweis auf Probe drei Jahre.
Wenn dein Führerschein auf Probe noch im Jahr 2019 abläuft:
Du erhältst den definitiven Führerschein nur, wenn du noch beide Kurstage nach altem Recht (Kurstag 1 und 2) absolviert hast.
Wenn dein Führerausweis auf Probe im Jahr 2020 oder später abläuft:
Du musst nur noch einen Kurstag besuchen. Das kann wahlweise der erste Kurstag (WAB 1) nach altem Recht oder der neue Kurstag, der dann erst im Jahr 2020 stattfinden wird, sein. Wir raten dir aber, wenn irgendwie möglich, den 1. Kurstag nach altem Recht zu besuchen. Wir gehen davon aus, dass der neue Kurstag – da nur noch ein WAB-Tag stattfinden wird – massiv teurer werden wird.
Obligatorische Weiterausbildung ab 01.01.2020:
Die Weiterausbildung dauert 7 Stunden und wird an einem Tag durchgeführt. Die Weiterausbildung muss dann zwingend innerhalb eines Jahres nach Erteilung des Führerscheins auf Probe besucht werden. Es lohnt sich also, sich frühzeitig um einen Kursplatz zu kümmern.
Falls du noch Fragen hast, was die 2‑Phasen-Kurse angeht, darfst du uns selbstverständlich hier kontaktieren. Bitte beachte, dass die Fahrschule Forster in der Vergangenheit keine WAB-Kurse angeboten hat, noch in der Zukunft anbieten wird.