Nothelferkurs Basel & Baselland

Nothelferkurs nach dem Next-Generation-Prinzip

Melde dich jetzt an und wir schenken dir die erste Autofahrstunde!

Bei uns im Nothelfer­kurs in Basel lernst du, wie du in ein­er Aus­nahme­si­t­u­a­tion einen kühlen Kopf bewahrst und wie du dich richtig ver­hältst. Unter­richtet wirst du von erfahre­nen Nothelferin­struk­toren mit den neuesten Unter­richts­ma­te­ri­alien von „SanPool’s Next-Gen­er­a­tion“.
Der Nothelfer­kurs ist dabei der erste Schritt auf deinem Weg zum Führerschein.

ACHTUNG: Dieser Nothelfer­kurs ist oblig­a­torisch für Führerschein­er­wer­bende und für das Gesuch eines Lern­fahrausweis­es. Der Nothelfer­ausweis wird dir am Ende des Kurs­es aus­ge­händigt, sofern du den kom­plet­ten Kurs besucht hast!

Kurspreis

Der Nothelfer­kurs kostet bei uns nur CHF 110.00 inkl. Nothelfer­ausweis für Führerschein­er­wer­bende. Eben­falls im Preis inbe­grif­f­en sind diverse Unter­la­gen (Arbeits­blät­ter, Kur­sun­ter­la­gen und Broschüren), sowie diverse Getränke und kleine Snacks. Für unsere „Kaf­fee­tan­ten“ ste­ht eine Kaf­feemas­chine zur Ver­fü­gung, eben­so eine Mikrow­elle für die ein­stündi­ge Mit­tagspause am Sam­stag (Week­end­kurs).

Gesetzliches

Jed­er ist verpflichtet in ein­er Not­si­t­u­a­tion Hil­fe zu leis­ten (soweit zumut­bar). Andern­falls kannst du wegen unter­lassen­er Hil­feleis­tung belangt wer­den. Der Nothelfer­kurs (NHK) ist für alle Führerschein­er­wer­bende oblig­a­torisch und ist 6 Jahre gültig. Der Kurs dauert ins­ge­samt 10 Stun­den und wird auf min­destens 2 Tage verteilt (Kurszeit­en siehe weit­er unten!).

Kursort

Der Nothelfer­kurs find­et in unserem Fahrschulthe­o­rielokal an der Emil Frey-Strasse 70 in 4142 München­stein statt. Das mod­ern ein­gerichtete Lokal ist mit dem Tram Nr. 11 oder Bus Nr. 60 (Hal­testelle Schaulager) leicht zu erre­ichen. Ein über­dachter Fahrrad­stän­der ist eben­falls vorhan­den, falls du mit dem Fahrrad zu uns kommst.

Nothelferkurs — Kursinhalt

In unserem Nothelfer­kurs lernst du sämtliche notwendi­gen Grund­la­gen der leben­sret­ten­den Sofort­mass­nah­men ken­nen: Anatomie — Hygiene, Schutz und Sicherung — Patien­ten­beurteilung — Alarmierung — Sicherung der Unfall­stelle — Leben­sret­tende Sofort­mass­nah­men wie Lagerung und Blut­stil­lung — Rean­i­ma­tion von Erwach­se­nen — Ver­hal­ten im Straßenverkehr bei Unfällen.
Im Nothil­fekurs acht­en wir darauf, dass wir dich nicht nur mit the­o­retis­chen Grund­la­gen bom­bardieren, son­dern dass du das Gel­ernte gle­ich in die Prax­is umset­zen kannst.

Fahrschule Forster - Nothelferkurs - Kursraum 1
Fahrschule Forster

Fahrschule Forster

Kursanmeldung

Bitte beachte, dass sämtliche Kur­san­mel­dun­gen für Nothelfer­kurse verbindlich sind! Du wirst inner­halb von 24 Stun­den nach dein­er Online-Anmel­dung eine Anmeldebestä­ti­gung per E‑Mail erhal­ten. Indem du dich bei einem unser­er Kurse anmeldest, bestätigst du, dass du unsere AGB’s gele­sen hast und damit ein­ver­standen bist.

Absagen

Absagen von einem Nothelfer­kurs sind nur bis 7 Tage vor Kurs­be­ginn möglich. Kurs­fristige Absagen (unter 7 Tage vor Kurs­be­ginn) wer­den automa­tisch und aus­nahm­s­los zum vollen Kur­spreis ver­rech­net. Absagen auf­grund von Unfall oder Krankheit sind kosten­los, wenn du der Kursleitung nachträglich (inner­halb von 5 Tagen) ein ärztlich­es Zeug­nis vor­weisen kannst.

Kurskosten

Die Kurskosten von CHF 110.00 müssen am ersten Kurstag voll­ständig bar bezahlt werden.

Kurssprache

Die Kurssprache ist Deutsch (Hochdeutsch oder Schweizerdeutsch).

Pünktlichkeit

Wir bit­ten dich für die Anreise zum The­o­rielokal genü­gend Zeit einzu­pla­nen. Teil­nehmer erhal­ten den Nothelfer­ausweis am Ende des Kurs­es nur, wenn sie den kom­plet­ten Kurs (10 Stun­den) besucht haben. Ver­spätete Teil­nehmer (Tol­er­anz max­i­mal 10 Minuten) müssen wir aus rechtlichen Grün­den kostenpflichtig zurückweisen.

Verhalten

Für einen rei­bungslosen Kursablauf wird vom Teil­nehmer ein kol­le­giales und koop­er­a­tives Ver­hal­ten erwartet. Wird der Kurs durch unange­bracht­es und stören­des Benehmen eines Teil­nehmers behin­dert, so ste­ht es dem Instruk­tor frei, diesen nach ein­er mündlichen Ver­war­nung im Wieder­hol­ungs­fall vom Kurs auszuschließen.
Durch den Auss­chluss entste­ht kein Anspruch auf Rück­er­stat­tung des Kursgeldes.

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