Private Übungsfahrt — Wie du dich auf eine private Übungsfahrt vorbereitest
Private Übungsfahrten sind für die Vorbereitung zur praktischen Führerprüfung von unschätzbarem Wert. Wie so oft gilt auch hier die Aussage „Je mehr Erfahrung, desto besser“. In diesem Beitrag erhältst du, aber auch deine Begleitperson, wertvolle Tipps, worauf bei einer Übungsfahrt zu achten ist.
Im September 2015 veröffentlichte die Beratungsstelle für Unfallverhütung (kurz: BFU) einen Artikel, indem geschrieben stand, dass jeder Fahrschüler und jede Fahrschülerin bis zur Prüfung ca. 3‘000 Kilometer gefahren sein sollte. Dies entspricht einem ungefähren Zeitaufwand von 100 – 120 Stunden. Natürlich kannst du diese Menge an Stunden nicht alle beim Fahrlehrer absolvieren, es sei denn, du bist Millionär. Daher ist es überaus wichtig auch nebst den Fahrstunden mit einer Begleitperson private Übungsfahrten zu absolvieren.
Wer eignet sich als Begleitperson?
„Ich kann nicht privat fahren, ich kenne niemand, der mit mir kommt.“ Dies ist eine häufige Aussage von Fahrschülern. Hauptsächlich handelt es sich dabei um Fahrschüler, die in der Stadt wohnen und deren Eltern kein Auto oder nicht einmal einen Führerschein haben. Natürlich sind die eigenen Eltern als Begleitperson für private Übungsfahrten am besten geeignet. Deine Eltern kennen dich wohl am besten und können bereits vorahnen, wie du auf bestimmte Situationen reagieren wirst.
Wenn deine Eltern als Begleitperson aus irgendwelchen Gründen nicht in Frage kommen, gibt es aber noch viele weitere Möglichkeiten: Onkel, Tante, älterer Bruder oder ältere Schwester, Nachbar, Eltern deines besten Freundes oder deiner besten Freundin, Arbeitskollegen, usw. Frag in deinem Umfeld, ob jemand Zeit und Lust hat mit dir üben zu gehen (kannst ihn/sie dafür ja mal zum Essen einladen). Trau dich zu fragen, denn mehr als ein „Nein“ kannst du nicht bekommen.
Achte bei deiner Begleitperson auf 4 wichtige Punkte:
» Deine Begleitperson sollte fit für den Straßenverkehr sein und regelmäßig selber Autofahren.
» Geh immer mit der gleichen Person üben.
» Deine Begleitperson muss mindestens 23 Jahre alt sein und seit mindestens 3 Jahren den Führerschein besitzen.
» Du solltest die Begleitperson gut kennen und ein gegenseitiges Vertrauen ist zwingend notwendig.
Wie profitiere ich am meisten von einer Übungsfahrt?
„Ich habe meinen Bruder ins Training gefahren“ oder „Ich ging mit meiner Mutter zum einkaufen; dabei bin ich gefahren“, sind häufige Antworten auf die Frage ob der Fahrschüler / die Fahrschülern in der letzten Zeit privat übte. Lass dir folgendes gesagt sein: als Übungsfahrt ist nicht gemeint, dass du den Taxidienst für deine Verwandten und Bekannten spielst. Natürlich kannst du Übungsfahrten auch mit nützlichen Dingen kombinieren. Achte aber darauf, dass du nicht immer die gleiche Strecke abfährst oder nur planlos in der Gegend herum kurvst.
Gute Vorbereitung
Wichtig ist, dass du dich auf die Übungsfahrt gut vorbereitest. Bevor es auf die Übungsfahrt geht, setz dich mit deiner Begleitperson zusammen und besprich mit ihr, was auf der Fahrt geübt werden soll und an welchem Ort du das betreffende Thema am besten üben kannst. Dein Fahrlehrer gibt dir jeweils am Ende einer Fahrstunde gerne darüber Auskunft, was du noch verbessern kannst und wo du welches Thema am besten üben kannst. Plane also eine Route, auf der du das entsprechende Thema oft und intensiv üben kannst. Plane die Route auch nach deinem aktuellen Ausbildungsstand. Vermeide zum Beispiel dichten Verkehr, wenn du noch am Anfang deiner Ausbildung stehst.
Nimm dir genügend Zeit — Übertreibe es aber nicht
4 Stunden üben am Stück bringt überhaupt nichts. Autofahren verlangt auch von Profis schon die größte Konzentration und von Fahranfängern daher noch mehr. Nach einer gewissen Zeit geht die Konzentration verloren. Spätestens dann solltest du aufhören. Eine gute Übungsfahrt dauert in der Regel zwischen 60 und 90 Minuten.
Geh also pro Woche lieber mehrmals üben als pro Woche nur einmal, dafür dann gleich mehrere Stunden. Du hast schlussendlich mehr davon.
Falls du mal einen schlechten Tag hast, brich ab und mach an einem anderen Tag weiter. Etwas durch zu boxen bringt nichts, bereitet dir nur schlechte Laune und verunsichert dich womöglich.
Privat üben bereits vor der ersten Fahrstunde?
Eine Frage, die sich Fahrschüler oft stellen, in der Annahme Fahrstunden sparen zu können. Dies hat sowohl Vorteile als auch Nachteile.
Grundsätzlich spricht nichts dagegen, wenn du bereits weißt, welches Pedal sich wofür eignet, wie das Anfahren funktioniert und vielleicht auch bereits die verschiedenen Gänge kennst und somit ein Fahrzeug einigermaßen bedienen kannst. So kannst du dir natürlich die eine oder andere Fahrstunde in der Vorschulung ersparen.
Achte aber darauf, dass du die „Mödeli“ des Beifahrers nicht übernimmst. Falsch gelernte Dinge können dann oft nur mühsam und mit großem Zeitaufwand wieder geändert werden.
Eigenschaften der Begleitperson
Die Begleitperson muss, wie bereits erwähnt, mindestens 23 Jahre alt und seit mindestens 3 Jahren im Besitz des Führerscheins sein. Ebenso übernimmt die Begleitperson eine große Verantwortung. Denn sie muss dafür sorgen, dass die Sicherheit gewährleistet ist und die Verkehrsregeln eingehalten werden. Solltest du als Fahrschüler oder Fahrschülerin einen Fehler begehen, ist die Begleitperson daher verpflichtet einzugreifen (Handbremse oder Griff ins Lenkrad). Daher ist es zwingend erforderlich, dass wenigstens die Handbremse leicht erreichbar ist. Es gibt verschiedene Automarken, welche nur eine Feststellbremse auf der linken Seite haben, wie zum Beispiel viele Mercedes-Typen. Bitte beachte daher, dass die Handbremse unbedingt in der Mitte ist und von deiner Begleitperson im Notfall bedient werden kann.
Das heißt im Klartext, dass deine Begleitperson nicht nur auf den Verkehr achten, sondern auch dich als Fahrschüler im Auge behalten muss.
Setzt Euch nach der Lernfahrt zusammen und besprecht die positiven sowie auch die negativen Punkte der Fahrt. Nur wenn du weißt, was für Fehler du begangen hast, kannst du auch daraus lernen. Sollten dabei irgendwelche Unklarheiten aufgekommen sein, die auch Deine Begleitperson nicht zu beantworten vermag, frag deinen Fahrlehrer in der nächsten Fahrstunde.
Weitere Personen im Fahrzeug
Grundsätzlich ist es erlaubt weitere Passagiere außer der Begleitperson mitzunehmen. Jedoch stellt sich da natürlich die Frage ob eine Übungsfahrt mit 2–3 weiteren Fahrgästen Sinn macht. Oft kommt es dabei nur zu Diskussionen und du als Fahrschüler wirst dabei noch mehr abgelenkt.
Lernfahrten im Ausland
Da der Lernfahrausweis nur in der Schweiz gültig ist, sind Übungsfahrten im Ausland strikte verboten.