Rettungsgasse — Wenn jede Sekunde zählt!

Seit Januar 2021 — Die Rettungsgasse hilft Leben zu retten

Nahezu jeden Tag kommt es irgend­wo auf Schweiz­er Auto­bah­nen zu einem Verkehrsun­fall infolge Ablenkung oder Über­mü­dung einzel­ner Fahrzeu­glenker oder — die häu­fig­ste Unfal­lur­sache auf den Auto­bah­nen — dass die Sicher­heitsab­stände ein­fach nicht mehr ord­nungs­gemäß einge­hal­ten wer­den. In vie­len Fällen entste­ht “nur” Blech­schä­den. Bei schw­eren Unfällen wer­den aber nicht sel­ten ver­let­zte Per­so­n­en beklagt. Um den Ver­let­zten schnell­st­möglich helfen zu kön­nen, müssen Polizei, San­ität und/oder Feuer­wehr, aber auch son­stige Bergungs­fahrzeuge möglichst rasch am Unfal­lort ein­tr­e­f­fen kön­nen. In den aller­meis­ten Fällen entste­ht nach einem Verkehrsun­fall auf der Auto­bahn sehr schnell ein kilo­me­ter­langer Verkehrsstau. Diesen zu umfahren, stellt die Ein­satzkräfte oft­mals vor grösste Her­aus­forderun­gen. Genau um dieses Prob­lem zu beheben, ist der Gedanke der soge­nan­nten “Ret­tungs­gasse” entstanden.

In diesem Artikel erk­lären wir dir, was der Sinn ein­er Ret­tungs­gasse ist, wie diese genau gebildet wird und was es son­st noch zu beacht­en gibt.

Artikel 36, Absatz 7 VRV

Am 01. Jan­u­ar 2021 wurde der Artikel 36 der Verkehrsregelverord­nung (VRV) um einen Absatz erweit­ert. Artikel 36, Abs. 7 VRV behan­delt die Son­der­regeln für Auto­bah­nen und Autostrassen:

«Fahren auf Auto­bah­nen und Autostrassen mit min­destens zwei Fahrstreifen in eine Rich­tung die Fahrzeuge mit Schrittgeschwindigkeit oder befind­en sich im Still­stand, so müssen diese Fahrzeuge für die Durch­fahrt von Polizei‑, Sanitäts‑, Feuerwehr‑, Zoll- und Hil­fs­fahrzeu­gen zwis­chen dem äusser­sten linken und dem unmit­tel­bar rechts daneben­liegen­den Fahrstreifen eine freie Gasse bilden.»

Rettungsgasse seit Januar 2021 im Gesetz

Was beispiel­sweise in Deutsch­land bere­its seit dem 1. Juli 1992 geset­zlich ver­ankert ist, gilt in der Schweiz erst seit dem 1. Jan­u­ar 2021: die Pflicht bei stock­en­dem Kolon­nen­verkehr oder Stau auf der Auto­bahn eine Ret­tungs­gasse zu bilden. Erst kür­zlich wur­den die Strafen in Deutsch­land mas­siv erhöht. Wer trotz stock­en­dem Verkehr auf der Auto­bahn keine Ret­tungs­gasse bildet, wird mit 200 Euro und zwei Punk­ten in Flens­burg bestraft. Wer mit seinem Fehlver­hal­ten dadurch die Ret­tungskräfte in irgen­dein­er Form behin­dert, wird mit 240 Euro, 2 Punk­ten und einem Monat Fahrver­bot bestraft. Ganz so drastisch sind die Strafen in der Schweiz jedoch nicht. Gemäss Ord­nungs­bussen­verord­nung Bussen­liste 1, Punkt 328.3 wird ein «Ret­tungs­gassen­sün­der» mit Fr. 100.- bestraft.

Sinn dieses Verkehrsvorgangs?

Schwere Unfälle mit ver­let­zten Per­so­n­en sind auf der Auto­bahn lei­der keine Sel­tenheit. Oft­mals zählt jede Sekunde zwis­chen Leben und Tod. Um die Über­leben­schan­cen der schw­erver­let­zten Per­so­n­en zu steigern, müssen die Hil­f­skräfte möglichst schnell vor Ort ein­tr­e­f­fen. Um nicht selb­st im Stau steck­en zu bleiben, wird eine Ret­tungs­gasse gebildet, die es den Ein­satz­fahrzeu­gen ermöglichen, so schnell wie möglich an der Unfall­stelle einzutreffen.

Wie wird die Rettungsgasse gebildet?

Fahrschule Forster - Bildung der Rettungsgasse

Wenn die Auto­bahn zwei Fahrstreifen in gle­ich­er Rich­tung hat, muss zwis­chen dem linken und dem recht­en Fahrstreifen eine Gasse für die Ret­tungs­fahrzeuge gebildet wer­den. Bei drei oder mehr Fahrstreifen in gle­ich­er Rich­tung, ord­nen sich die Fahrzeuge auf der linken Spur ganz links, diejeni­gen auf den bei­den anderen ganz rechts ein, um eine Ret­tungs­gasse zu bilden. Beim Bilden der Ret­tungs­gasse soll darauf geachtet wer­den, dass der Pan­nen­streifen nicht benutzt wird.
Die Ret­tungs­gasse muss bere­its gebildet wer­den, wenn sich ein Verkehrsstau abze­ich­net und die Fahrt­geschwindigkeit deut­lich unter der erlaubten Höch­st­geschwindigkeit liegt, nicht also erst bei kom­plet­tem Still­stand der Fahrzeugkolonne.

Fahrschule Forster by BLINK
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