Rettungsgasse — Wenn jede Sekunde zählt!
Seit Januar 2021 — Die Rettungsgasse hilft Leben zu retten
Nahezu jeden Tag kommt es irgendwo auf Schweizer Autobahnen zu einem Verkehrsunfall infolge Ablenkung oder Übermüdung einzelner Fahrzeuglenker oder — die häufigste Unfallursache auf den Autobahnen — dass die Sicherheitsabstände einfach nicht mehr ordnungsgemäß eingehalten werden. In vielen Fällen entsteht “nur” Blechschäden. Bei schweren Unfällen werden aber nicht selten verletzte Personen beklagt. Um den Verletzten schnellstmöglich helfen zu können, müssen Polizei, Sanität und/oder Feuerwehr, aber auch sonstige Bergungsfahrzeuge möglichst rasch am Unfallort eintreffen können. In den allermeisten Fällen entsteht nach einem Verkehrsunfall auf der Autobahn sehr schnell ein kilometerlanger Verkehrsstau. Diesen zu umfahren, stellt die Einsatzkräfte oftmals vor grösste Herausforderungen. Genau um dieses Problem zu beheben, ist der Gedanke der sogenannten “Rettungsgasse” entstanden.
In diesem Artikel erklären wir dir, was der Sinn einer Rettungsgasse ist, wie diese genau gebildet wird und was es sonst noch zu beachten gibt.
Artikel 36, Absatz 7 VRV
Am 01. Januar 2021 wurde der Artikel 36 der Verkehrsregelverordnung (VRV) um einen Absatz erweitert. Artikel 36, Abs. 7 VRV behandelt die Sonderregeln für Autobahnen und Autostrassen:
«Fahren auf Autobahnen und Autostrassen mit mindestens zwei Fahrstreifen in eine Richtung die Fahrzeuge mit Schrittgeschwindigkeit oder befinden sich im Stillstand, so müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei‑, Sanitäts‑, Feuerwehr‑, Zoll- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äussersten linken und dem unmittelbar rechts danebenliegenden Fahrstreifen eine freie Gasse bilden.»
Rettungsgasse seit Januar 2021 im Gesetz
Was beispielsweise in Deutschland bereits seit dem 1. Juli 1992 gesetzlich verankert ist, gilt in der Schweiz erst seit dem 1. Januar 2021: die Pflicht bei stockendem Kolonnenverkehr oder Stau auf der Autobahn eine Rettungsgasse zu bilden. Erst kürzlich wurden die Strafen in Deutschland massiv erhöht. Wer trotz stockendem Verkehr auf der Autobahn keine Rettungsgasse bildet, wird mit 200 Euro und zwei Punkten in Flensburg bestraft. Wer mit seinem Fehlverhalten dadurch die Rettungskräfte in irgendeiner Form behindert, wird mit 240 Euro, 2 Punkten und einem Monat Fahrverbot bestraft. Ganz so drastisch sind die Strafen in der Schweiz jedoch nicht. Gemäss Ordnungsbussenverordnung Bussenliste 1, Punkt 328.3 wird ein «Rettungsgassensünder» mit Fr. 100.- bestraft.
Sinn dieses Verkehrsvorgangs?
Schwere Unfälle mit verletzten Personen sind auf der Autobahn leider keine Seltenheit. Oftmals zählt jede Sekunde zwischen Leben und Tod. Um die Überlebenschancen der schwerverletzten Personen zu steigern, müssen die Hilfskräfte möglichst schnell vor Ort eintreffen. Um nicht selbst im Stau stecken zu bleiben, wird eine Rettungsgasse gebildet, die es den Einsatzfahrzeugen ermöglichen, so schnell wie möglich an der Unfallstelle einzutreffen.
Wie wird die Rettungsgasse gebildet?
Wenn die Autobahn zwei Fahrstreifen in gleicher Richtung hat, muss zwischen dem linken und dem rechten Fahrstreifen eine Gasse für die Rettungsfahrzeuge gebildet werden. Bei drei oder mehr Fahrstreifen in gleicher Richtung, ordnen sich die Fahrzeuge auf der linken Spur ganz links, diejenigen auf den beiden anderen ganz rechts ein, um eine Rettungsgasse zu bilden. Beim Bilden der Rettungsgasse soll darauf geachtet werden, dass der Pannenstreifen nicht benutzt wird.
Die Rettungsgasse muss bereits gebildet werden, wenn sich ein Verkehrsstau abzeichnet und die Fahrtgeschwindigkeit deutlich unter der erlaubten Höchstgeschwindigkeit liegt, nicht also erst bei komplettem Stillstand der Fahrzeugkolonne.