Weg zum Führerschein
Vom Nothelferkurs bis zur praktischen Prüfung
In diesem Artikel zeigen wir dir den gesamten Weg zu deinem Führerschein auf, beginnend mit den medizinischen Mindestanforderungen, welche du erfüllen musst, um überhaupt ein Fahrzeug der Kategorie B lenken zu dürfen, bis zum 2‑Phasen-Kurs.
Das Gesuchsformular für den Lernfahrausweis wie auch die Formulare, falls du die praktische Führerprüfung ausserkantonal ablegen möchtest/musst, kannst du bequem auf dieser Seite herunterladen.
Nothelferkurs
Um ein Gesuch für einen Lernfahrausweis stellen zu können, musst du den Nothelferkurs absolviert haben. Sobald du diesen Kurs absolviert hast, erhältst du deinen Nothelferausweis, welchen du im Original zur Gesuchstellung für deinen Lernfahrausweis beilegen musst.
Der Nothelferkurs vermittelt dir Kenntnisse über die Sicherung einer Unfallstelle und die Alarmierung der Rettungskräfte. Ebenfalls lernst du, wie du eine verletzte Person ärztlich versorgen musst um die lebenswichtigen Körperfunktionen zu erhalten. Der Nothelferkurs vermittelt ebenfalls Kenntnisse über die richtige Lagerung der verletzten Person, die Beatmung bei Atemstillstand, die Vorkehrungen bei schweren Blutungen und die Grundlagen der Herzmassage.
Den Nothelferkurs musst du nicht absolvieren, sofern einer der folgenden Punkte auf dich zutrifft:
> Du hast bereits einen Führerschein in der Kategorie A, A1, B oder B1 erworben.
> Du bist von Beruf Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt
> Du bist beruflich im Bereich der Pflege tätig und hast ein Diplom oder mindestens einen Fähigkeitsausweis
> Du bist selbst Instruktor von Nothelferkursen.
Der Nothelferausweis ist 6 Jahre gültig.
Gesuchsformular & Sehtest
Sobald du im Besitz des Nothelferausweises bist, füllst du nun das Gesuchformular für deinen Lernfahrausweis aus. Das Formular kannst du, je nach deinem Wohnort, gleich hier ausfüllen und herunterladen.
Fülle dann das Gesuch selbst aus, lass aber die Kategorie „Sehtest“ leer. Geh dann mit diesem Gesuchformular zu einem Optiker oder Augenarzt und führe einen Sehtest durch. Der Optiker/Augenarzt wird das Ergebnis dann direkt auf dem Gesuchformular eintragen. Vor der Durchführung des Sehtests muss ein amtlicher Ausweis wie ID-Karte, Pass oder Ausländerausweis vorgewiesen werden.
ACHTUNG: Brillenrezepte werden nicht als Sehtest akzeptiert.
Beim Sehtest werden die Sehschärfe, das Gesichtsfeld und die Augenbeweglichkeit (Doppelsehen) geprüft.
Als nächstes musst du bei der Gemeindeverwaltung das Gesuchformular inkl. einem farbigen Passfoto (min. 35x45mm, max. 45x60mm, keine Profilaufnahmen, ohne Kopfbedeckung, keine Computerprints, nicht älter als 1 Jahr), dem Sehtest (nicht älter als 2 Jahre) und den gültigen Nothelferausweis im Original (nicht älter als 6 Jahre) einreichen.
Nach der Prüfung deiner Unterlagen bekommst du die Zulassungsbewilligung zur Theorieprüfung, die du aber frühestens 6 Wochen vor Erreichen deines Mindestalters zugestellt bekommst. Wenn du das Mindestalter bereits erreicht hast, musst du mit einer Bearbeitungszeit von ein paar Tagen rechnen.
Weitere Informationen entnimmst du bitte gleich dem Gesuchformular, welches du weiter oben herunterladen kannst.
Theorie-Prüfung
Jetzt spätestens ist es an der Zeit für die Theorieprüfung zu lernen. Es gibt mittlerweile viele gute Lernprogramme, welche du bequem von zu Hause auf deinem Computer oder aber auch unterwegs auf deinem Smartphone benutzen kannst. Falls du Fragen zur Theorie hast oder du dich damit unsicher fühlst, darfst du uns gerne kontaktieren. In der Regel antworten wir dir per E‑Mail innerhalb von 24h. Hilfe zur Theorie per E‑Mail sind bei uns selbstverständlich kostenlos.
Bitte achte darauf, dass du die Fragen nicht einfach auswendig lernst, sondern versuche die gesamte Materie zu verstehen, denn nur so wirst du auch später zu einem sicheren Verkehrspartner.
Mittels der Anmeldekarte, welche du zusammen mit der Zulassungsbewilligung erhalten hast, kannst du dich an die theoretische Prüfung anmelden.
Die Theorieprüfung für die Kategorien A, A1, B und B1 dauert 45 Minuten und kostet CHF 40.-. Die Prüfung findet entweder auf Deutsch, Französisch, Englisch oder Italienisch statt. Die Prüfung besteht aus 50 Fragen. maximal können 150 Punkte erreicht werden. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn innert 45 Minuten die gestellten Fragen beantwortet und mindestens 135 Punkte erreicht wurden.
Nimm zu deiner Prüfung die Terminbestätigung, die Zulassungsbewilligung und einen Ausweis mit Foto (ID, Pass, Ausländerausweis) mit.
Der Lernfahrausweis wird dir nach erfolgreichem Bestehen der Theorieprüfung innerhalb von 10 Tagen per Post zugestellt und hat eine Gültigkeit von 2 Jahren.
Fahrstunden
Endlich ist es soweit. Jetzt kannst du mit deinen ersten Fahrversuchen beginnen. Fahrstunden sind auch heutzutage vom Gesetz her nicht vorgeschrieben. Wir raten dir jedoch wärmstens, deine Ausbildung bei einem staatlich geprüften Fahrlehrer zu absolvieren. Denn nur er kann dir die Tipps und Tricks zeigen, welche du dann an der praktischen Prüfung beherrschen musst.
Wenn du deine Ausbildung bei uns absolvieren möchtest, bedanken wir uns im Voraus für dein Vertrauen. Hier findest du weitere Informationen zu den Fahrstunden.
Verkehrskunde — VKU
Sobald du im Besitz Deines Lernfahrausweises bist, kannst du dich für den Verkehrskundekurs, den du bis zur Anmeldung zur praktischen Prüfung absolviert haben musst, anmelden. Falls du schon im Besitz eines Führerausweises der Kategorie A, A1, B oder B1 bist, musst du den Verkehrskundeunterricht nicht mehr besuchen. Der Kurs dauert insgesamt 8 Stunden. Am Schluss des Kurses erhältst du eine Bestätigung für den Kursbesuch, welche bei der Anmeldung zur praktischen Prüfung vorgewiesen werden muss. Der Kursbesuch darf nicht länger als 2 Jahre zurückliegen.
Der Verkehrskundeunterricht soll namentlich durch Verkehrssinnbildung und Gefahrenlehre zu einer defensiven und verantwortungsbewussten Fahrweise motivieren.
Hier kannst du dich gleich für den nächsten Kurs anmelden!
Anmeldung zur praktischen Prüfung ausserkantonal
Du möchtest die praktische Führerprüfung in Basel (resp. Münchenstein) absolvieren, bist aber in einem anderen Kanton wohnhaft? Bitte fülle das „Gesuch für Führerprüfung in einem anderen Kanton“ aus. Achte darauf, dass du das Gesuch bereits zu Beginn deiner praktischen Ausbildung ausfüllst und absendest, da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Fahrschülerinnen und Fahrschüler aus den Kantonen Aargau, Bern, Luzern, Solothurn, St. Gallen, Zürich, Thurgau und Graubünden können das Formular gleich hier herunterladen. Fahrschülerinnen und Fahrschüler aus weiteren Kantonen erhalten das Formular online auf der Seite des jeweiligen Strassenverkehrsamtes. In den meisten Kantonen muss für das Ablegen der praktischen Führerprüfung in einem anderen Kanton ein Grund (z.B. Wochenaufenthalter, Arbeitsort im entsprechenden Kanton, usw.) angegeben werden.
Praktische Prüfung
Sobald du prüfungsreif bist, wirst du von deinem Fahrlehrer an die praktische Prüfung angemeldet. Du hast natürlich auch die Möglichkeit, dich selbst an die Prüfung anzumelden.
Am Tag der Prüfung wirst du von deinem Fahrlehrer zum Prüfungsort begleitet. In der Regel absolvierst du die Prüfung auf dem Fahrschulfahrzeug, mit dem du bereits bestens vertraut bist. Die Prüfung selbst dauert 60 Minuten, inkl. Schlussgespräch und Bekanntgabe des Prüfungsresultats und kostet CHF 120.-.
Wenn du die praktische Prüfung bestanden hast, erhältst du innerhalb von 5 Tagen deinen Führerausweis auf Probe. Die Probezeit dauert 3 Jahre.
2‑Phasen-Ausbildung
Wer ab dem 01.12.2005 erstmals ein Gesuch um einen Lernfahrausweis (Kategorie A oder B) stellt, erhält den Führerausweis nach bestanderer Prüfung für 3 Jahre auf Probe. Erst nach dem Besuch der 2‑Phasen-Ausbildung und der Beendigung der Probezeit, erhältst du den definitiven Führerschein.
Die Grundausbildung von Neulenker wird mit der Zweiphasenausbildung fortgesetzt. Hier sollen erste praktische Erfahrungen verarbeitet und das eigene Fahrverhalten überprüft werden. Dies geschieht im Rahmen von 2 Tagen Weiterausbildungskurs à je 8 Stunden. Absolviere den ersten Kurstag am besten im ersten Jahr deiner Probezeit und den zweiten Kurstag im 2. Jahr, mindestens aber 1 Monat, bevor die Probezeit abläuft.
Wenn dir der Führerausweis während der Probezeit entzogen wird, verlängert sich die Probezeit um 1 Jahr. Wird der Führerschein ein weiteres Mal eingezogen, führt dies zur Annullierung deiner Fahrberechtigung. Wenn du wieder ein Fahrzeug lenken möchtest, musst du ein neues Gesuch um einen Lernfahrausweis einreichen (also wieder komplett von vorne beginnen). Umso wichtiger also, dass du zu deinem Führerschein Sorge trägst.
Nach erfolgreichem Besuch der beiden Kurstage wird dir vom Veranstalter eine Bescheinigung ausgestellt, die benötigt wird, um den unbefristeten Führerausweis zu erhalten.