Weg zum Führerschein

Vom Nothelferkurs bis zur praktischen Prüfung

In diesem Artikel zeigen wir dir den gesamten Weg zu deinem Führerschein auf, begin­nend mit den medi­zinis­chen Min­destanforderun­gen, welche du erfüllen musst, um über­haupt ein Fahrzeug der Kat­e­gorie B lenken zu dür­fen, bis zum 2‑Phasen-Kurs.
Das Gesuchs­for­mu­lar für den Lern­fahrausweis wie auch die For­mu­la­re, falls du die prak­tis­che Führerprü­fung ausserkan­ton­al able­gen möchtest/musst, kannst du bequem auf dieser Seite herunterladen.

Medizinische Anforderungen

Wer einen Lern­fahrausweis erwer­ben will, muss die medi­zinis­chen Min­destanforderun­gen nach Anhang 1 erfüllen. Die medi­zinis­chen Min­destanforderun­gen find­est du hier. (für Kat­e­gorie A & B – siehe 1. Gruppe)

Nothelferkurs

Um ein Gesuch für einen Lern­fahrausweis stellen zu kön­nen, musst du den Nothelfer­kurs absolviert haben. Sobald du diesen Kurs absolviert hast, erhältst du deinen Nothelfer­ausweis, welchen du im Orig­i­nal zur Gesuch­stel­lung für deinen Lern­fahrausweis bei­le­gen musst.

Der Nothelfer­kurs ver­mit­telt dir Ken­nt­nisse über die Sicherung ein­er Unfall­stelle und die Alarmierung der Ret­tungskräfte. Eben­falls lernst du, wie du eine ver­let­zte Per­son ärztlich ver­sor­gen musst um die lebenswichti­gen Kör­per­funk­tio­nen zu erhal­ten. Der Nothelfer­kurs ver­mit­telt eben­falls Ken­nt­nisse über die richtige Lagerung der ver­let­zten Per­son, die Beat­mung bei Atem­still­stand, die Vorkehrun­gen bei schw­eren Blu­tun­gen und die Grund­la­gen der Herzmassage.

Den Nothelfer­kurs musst du nicht absolvieren, sofern ein­er der fol­gen­den Punk­te auf dich zutrifft:

> Du hast bere­its einen Führerschein in der Kat­e­gorie A, A1, B oder B1 erwor­ben.
> Du bist von Beruf Arzt, Zah­narzt oder Tier­arzt
> Du bist beru­flich im Bere­ich der Pflege tätig und hast ein Diplom oder min­destens einen Fähigkeit­sausweis
> Du bist selb­st Instruk­tor von Nothelferkursen.

Der Nothelfer­ausweis ist 6 Jahre gültig.

Gesuchsformular & Sehtest

Sobald du im Besitz des Nothelfer­ausweis­es bist, füllst du nun das Gesuch­for­mu­lar für deinen Lern­fahrausweis aus. Das For­mu­lar kannst du, je nach deinem Wohnort, gle­ich hier aus­füllen und herunterladen.

BS

Anmeldung Lernfahrausweis Baselstadt

Gesuchs­for­mu­lar

BL

Anmeldung Lernfahrausweis Baselland

Gesuchs­for­mu­lar

AG

AnmeldPraktische Prüfung Kanton Aargauung Lernfahrausweis Aargau

Gesuchs­for­mu­lar

SO

Praktische Prüfung Kanton Solothurn

Gesuchs­for­mu­lar

Fülle dann das Gesuch selb­st aus, lass aber die Kat­e­gorie „Seht­est“ leer. Geh dann mit diesem Gesuch­for­mu­lar zu einem Optik­er oder Auge­narzt und führe einen Seht­est durch. Der Optiker/Augenarzt wird das Ergeb­nis dann direkt auf dem Gesuch­for­mu­lar ein­tra­gen. Vor der Durch­führung des Seht­ests muss ein amtlich­er Ausweis wie ID-Karte, Pass oder Aus­län­der­ausweis vorgewiesen werden.

ACHTUNG: Bril­len­rezepte wer­den nicht als Seht­est akzeptiert.

Beim Seht­est wer­den die Sehschärfe, das Gesichts­feld und die Augen­be­weglichkeit (Dop­pelse­hen) geprüft.
Als näch­stes musst du bei der Gemein­de­v­er­wal­tung das Gesuch­for­mu­lar inkl. einem far­bigen Pass­fo­to (min. 35x45mm, max. 45x60mm, keine Pro­fi­lauf­nah­men, ohne Kopf­be­deck­ung, keine Com­put­er­prints, nicht älter als 1 Jahr), dem Seht­est (nicht älter als 2 Jahre) und den gülti­gen Nothelfer­ausweis im Orig­i­nal (nicht älter als 6 Jahre) einreichen.

Nach der Prü­fung dein­er Unter­la­gen bekommst du die Zulas­sungs­be­wil­li­gung zur The­o­rieprü­fung, die du aber früh­estens 6 Wochen vor Erre­ichen deines Min­destal­ters zugestellt bekommst. Wenn du das Min­destal­ter bere­its erre­icht hast, musst du mit ein­er Bear­beitungszeit von ein paar Tagen rech­nen.
Weit­ere Infor­ma­tio­nen ent­nimmst du bitte gle­ich dem Gesuch­for­mu­lar, welch­es du weit­er oben herun­ter­laden kannst.

Theorie-Prüfung

Autofahren, Auffrischung, Refresher, Theorie, Fahrschule

Jet­zt spätestens ist es an der Zeit für die The­o­rieprü­fung zu ler­nen. Es gibt mit­tler­weile viele gute Lern­pro­gramme, welche du bequem von zu Hause auf deinem Com­put­er oder aber auch unter­wegs auf deinem Smart­phone benutzen kannst. Falls du Fra­gen zur The­o­rie hast oder du dich damit unsich­er fühlst, darf­st du uns gerne kon­tak­tieren. In der Regel antworten wir dir per E‑Mail inner­halb von 24h. Hil­fe zur The­o­rie per E‑Mail sind bei uns selb­stver­ständlich kostenlos.

Bitte achte darauf, dass du die Fra­gen nicht ein­fach auswendig lernst, son­dern ver­suche die gesamte Materie zu ver­ste­hen, denn nur so wirst du auch später zu einem sicheren Verkehrspart­ner.
Mit­tels der Anmeldekarte, welche du zusam­men mit der Zulas­sungs­be­wil­li­gung erhal­ten hast, kannst du dich an die the­o­retis­che Prü­fung anmelden.

Die The­o­rieprü­fung für die Kat­e­gorien A, A1, B und B1 dauert 45 Minuten und kostet CHF 40.-. Die Prü­fung find­et entwed­er auf Deutsch, Franzö­sisch, Englisch oder Ital­ienisch statt. Die Prü­fung beste­ht aus 50 Fra­gen. max­i­mal kön­nen 150 Punk­te erre­icht wer­den. Die Prü­fung gilt als bestanden, wenn innert 45 Minuten die gestell­ten Fra­gen beant­wortet und min­destens 135 Punk­te erre­icht wur­den.
Nimm zu dein­er Prü­fung die Ter­minbestä­ti­gung, die Zulas­sungs­be­wil­li­gung und einen Ausweis mit Foto (ID, Pass, Aus­län­der­ausweis) mit.
Der Lern­fahrausweis wird dir nach erfol­gre­ichem Beste­hen der The­o­rieprü­fung inner­halb von 10 Tagen per Post zugestellt und hat eine Gültigkeit von 2 Jahren.

Fahrstunden

Endlich ist es soweit. Jet­zt kannst du mit deinen ersten Fahrver­suchen begin­nen. Fahrstun­den sind auch heutzu­tage vom Gesetz her nicht vorgeschrieben. Wir rat­en dir jedoch wärm­stens, deine Aus­bil­dung bei einem staatlich geprüften Fahrlehrer zu absolvieren. Denn nur er kann dir die Tipps und Tricks zeigen, welche du dann an der prak­tis­chen Prü­fung beherrschen musst.

Wenn du deine Aus­bil­dung bei uns absolvieren möcht­est, bedanken wir uns im Voraus für dein Ver­trauen. Hier find­est du weit­ere Infor­ma­tio­nen zu den Fahrstunden.

Verkehrskunde — VKU

Sobald du im Besitz Deines Lern­fahrausweis­es bist, kannst du dich für den Verkehrskun­dekurs, den du bis zur Anmel­dung zur prak­tis­chen Prü­fung absolviert haben musst, anmelden. Falls du schon im Besitz eines Führerausweis­es der Kat­e­gorie A, A1, B oder B1 bist, musst du den Verkehrskun­de­un­ter­richt nicht mehr besuchen. Der Kurs dauert ins­ge­samt 8 Stun­den. Am Schluss des Kurs­es erhältst du eine Bestä­ti­gung für den Kurs­be­such, welche bei der Anmel­dung zur prak­tis­chen Prü­fung vorgewiesen wer­den muss. Der Kurs­be­such darf nicht länger als 2 Jahre zurückliegen.

Der Verkehrskun­de­un­ter­richt soll namentlich durch Verkehrssinnbil­dung und Gefahren­lehre zu ein­er defen­siv­en und ver­ant­wor­tungs­be­wussten Fahrweise motivieren.

Hier kannst du dich gle­ich für den näch­sten Kurs anmelden!

Anmeldung zur praktischen Prüfung ausserkantonal

Du möcht­est die prak­tis­che Führerprü­fung in Basel (resp. München­stein) absolvieren, bist aber in einem anderen Kan­ton wohn­haft? Bitte fülle das „Gesuch für Führerprü­fung in einem anderen Kan­ton“ aus. Achte darauf, dass du das Gesuch bere­its zu Beginn dein­er prak­tis­chen Aus­bil­dung aus­füllst und absend­est, da die Bear­beitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Fahrschü­lerin­nen und Fahrschüler aus den Kan­to­nen Aar­gau, Bern, Luzern, Solothurn, St. Gallen, Zürich, Thur­gau und Graubün­den kön­nen das For­mu­lar gle­ich hier herun­ter­laden. Fahrschü­lerin­nen und Fahrschüler aus weit­eren Kan­to­nen erhal­ten das For­mu­lar online auf der Seite des jew­eili­gen Strassen­verkehrsamtes. In den meis­ten Kan­to­nen muss für das Able­gen der prak­tis­chen Führerprü­fung in einem anderen Kan­ton ein Grund (z.B. Wochenaufen­thal­ter, Arbeit­sort im entsprechen­den Kan­ton, usw.) angegeben werden.

AG

AnmeldPraktische Prüfung Kanton Aargauung Lernfahrausweis Aargau

Gesuchs­for­mu­lar

SO

Praktische Prüfung Kanton Solothurn

Gesuchs­for­mu­lar

BE

Wappen Kanton Bern

Gesuchs­for­mu­lar

LU

Wappen Kanton Luzern

Gesuchs­for­mu­lar

SG

Wappen Kanton St. Gallen

Gesuchs­for­mu­lar

ZH

Wappen Zürich Kanton

Gesuchs­for­mu­lar

TG

Wappen Kanton Thurgau

Gesuchs­for­mu­lar

GR

Wappen Kanton Graubünden

Gesuchs­for­mu­lar

Praktische Prüfung

Sobald du prü­fungsreif bist, wirst du von deinem Fahrlehrer an die prak­tis­che Prü­fung angemeldet. Du hast natür­lich auch die Möglichkeit, dich selb­st an die Prü­fung anzumelden.

Am Tag der Prü­fung wirst du von deinem Fahrlehrer zum Prü­fung­sort begleit­et. In der Regel absolvierst du die Prü­fung auf dem Fahrschul­fahrzeug, mit dem du bere­its bestens ver­traut bist. Die Prü­fung selb­st dauert 60 Minuten, inkl. Schlussge­spräch und Bekan­nt­gabe des Prü­fungsre­sul­tats und kostet CHF 120.-.

Wenn du die prak­tis­che Prü­fung bestanden hast, erhältst du inner­halb von 5 Tagen deinen Führerausweis auf Probe. Die Probezeit dauert 3 Jahre.

2‑Phasen-Ausbildung

Wer ab dem 01.12.2005 erst­mals ein Gesuch um einen Lern­fahrausweis (Kat­e­gorie A oder B) stellt, erhält den Führerausweis nach bestander­er Prü­fung für 3 Jahre auf Probe. Erst nach dem Besuch der 2‑Phasen-Aus­bil­dung und der Beendi­gung der Probezeit, erhältst du den defin­i­tiv­en Führerschein.

Die Grun­daus­bil­dung von Neu­lenker wird mit der Zweiphase­naus­bil­dung fort­ge­set­zt. Hier sollen erste prak­tis­che Erfahrun­gen ver­ar­beit­et und das eigene Fahrver­hal­ten über­prüft wer­den. Dies geschieht im Rah­men von 2 Tagen Weit­er­aus­bil­dungskurs à je 8 Stun­den. Absolviere den ersten Kurstag am besten im ersten Jahr dein­er Probezeit und den zweit­en Kurstag im 2. Jahr, min­destens aber 1 Monat, bevor die Probezeit abläuft.

Wenn dir der Führerausweis während der Probezeit ent­zo­gen wird, ver­längert sich die Probezeit um 1 Jahr. Wird der Führerschein ein weit­eres Mal einge­zo­gen, führt dies zur Annul­lierung dein­er Fahrberech­ti­gung. Wenn du wieder ein Fahrzeug lenken möcht­est, musst du ein neues Gesuch um einen Lern­fahrausweis ein­re­ichen (also wieder kom­plett von vorne begin­nen). Umso wichtiger also, dass du zu deinem Führerschein Sorge trägst.

Nach erfol­gre­ichem Besuch der bei­den Kurstage wird dir vom Ver­anstal­ter eine Bescheini­gung aus­gestellt, die benötigt wird, um den unbe­fris­teten Führerausweis zu erhalten.

Fahrschule Forster by BLINK
Guten Tag... Wie kann ich dir helfen?